Die nach dem EGMR-Urteil zur Zwangsmiktgliedschaft in Jagdgenossenschaften notwendig gewordene und am 28. Februar vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesjagdgesetzes ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Gesetzesänderung tritt damit am 6. Dezember in Kraft. Das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften ist hier nachzulesen. SE

Änerung des Bundesjagdgesetzes verkündet
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