Die auf der Grundlage der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock in der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 bei Schwaan getötete Wolfsfähe war nicht trächtig. Die Sektion des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie weitere nunmehr vorliegende Untersuchungen haben keine Hinweise auf eine Trächtigkeit oder embryonale DNA ergeben.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung zum Abschuss der Wölfin lagen Anhaltspunkte vor, welche die erhebliche Gefahr einer Hybridisierung besorgen ließen.