Niederösterreichischer Jagdverband (NÖ Jagdverband): “Forschung und Monitoring belegen, dass sich Frühjahrsbejagung nicht auf Fortpflanzungserfolg auswirkt.”
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe in Niederösterreich verkündet, dass der Klage der Europäischen Kommission stattgegeben wird. Grund ist demnach ein Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie. Für den NÖ Jagdverband ist diese Entscheidung ebenso wie die vorangegangene Klage der EU-Kommission nicht nachvollziehbar. Denn gemeinsam mit dem Land Niederösterreich ist der NÖ Jagdverband dazu bereits seit 2013 mit der EU Kommission in einem regen Austausch und hat 2018 auch eine umfangreiche und wissenschaftlich untermauerte Argumentation übermittelt. Darin wird dargelegt, dass die Frühjahrsbejagung schonender als andere Bejagungsformen wäre und diese auch keinerlei Auswirkungen auf die Besatzentwicklung der Waldschnepfen hat. Zudem führen die Jägerinnen und Jäger ein umfassendes Monitoring durch, das die Argumentation stützt.