Regelabfrage beim Verfassungsschutz für Legalwaffenbesitzer gefordert
Der Bundesrat plädiert für eine Verschärfung des Waffenrechts. Mit einem am 2. März 2018 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen. Kritiker monieren, dass auch Jäger und Sportschützen auf diese Weise kriminalisiert würden. Der Gesetzesantrag wurde von den Landesregierungen Niedersachsen (Koalition von SPD und CDU) und Hessens (Koalition von CDU und Grünen) eingebracht. Dem Gesetzesentwurf des Bundesrats zufolge sollen Waffenbehörden vor der Erteilung eines Waffenscheins auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Antragsteller bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen, begründen die Länder ihren Vorstoß. Bislang prüfen die Waffenbehörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, so der Bundesrat in einer Pressemitteilung, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle. Aktuell haben zudem gewaltbereite „Reichsbürger“ für Aufsehen gesorgt, die über legale Waffenarsenale verfügen.