Der Thüringer Landtag wird heute voraussichtlich das neue Landesjagdgesetz beschließen. Die Gesetzesnovelle bringt zahlreiche neue Verbote wie das Verbot von Totschlagfallen oder das generelle Verbot von Bleischrot ab 2022. Beide Verbote sind fragwürdig, da Totschlagfallen bei der von der EU vorgeschriebenen Bekämpfung invasiver Arten wie Waschbär, Mink oder Marderhund unentbehrlich sein dürften. Bleischrot mag an flachen Gewässern problematisch sein, über Land abgegebene Schrotschüsse sind toxikologisch unbedenklich, wie ein Wissenschaftler auf einem Bleifrei-Symposium unmissverständlich klarstellte. Populistische Symbolpolitik also, die eher Schaden als Nutzen bringt. Entgegenkommen zeigt die Landesregierung beim Schalldämpfer für Jagdwaffen, die endlich genehmigt werden sollen. Die Pflicht zur Aufhebung der Fütterungspflicht in Notzeiten wird kontrovers diskutiert, die Ökos jubeln, endlich darf man Wild auch verhungern lassen, eher traditionell gesonnene Jäger sehen das Ende der Schalenwildbewirtschaftung und des Rotwilds gekommen. Ein Nabu-Sprecher erklärte gegenüber dem MDR, das das neue Landesjagdgesetz sei gelungen – das zeigt deutlich, welche Interessengruppen von der rot-rot-grünen Regierungskoalition bevorzugt bedient wurden. SE
Beitragsbild: Für ernst gemeinten Artenschutz unerlässlich, aus populistischen Gründen in Thüringen verboten – Totschlagfalle. Foto: SE