Die Polizei im niederbayerischen Landkreis Vilsbiburg stellte bei einem Jäger Verstöße gegen waffen- und jagdrechtliche Bestimmungen fest: Am 28.05.2018 um 21:50 Uhr wurde der Fahrer eines Geländewagens auf der Landshuter Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen, so die Polizei. Dabei führte der Mann auf der Rücksitzbank seines Wagens ein Jagdgewehr mit sich. Der Fahrzeugführer räumte ein, auf der Jagd gewesen und jetzt auf dem Heimweg zu sein. Eine Überprüfung seines Jagdscheins ergab allerdings, dass dieser nicht mehr gültig war. Außerdem konnte der Jäger keinen Jagderlaubnisschein vorweisen und die von ihm mitgeführte Langwaffe war mit drei Patronen verbotswidrig geladen. Zum Führen der Waffe hätte der Jäger somit einen Waffenschein benötigt. Da zudem sein Jagdschein abgelaufen war und er keinen Jagderlaubnisschein vorweisen konnte, wurde gegen den Waidmann ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
