OVG Koblenz: Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen „Reichsbürger“-Verhaltens widerrufen
Einem Mediziner, der als Jäger und Sportschütze mehrere Waffenbesitzkarten besaß, wurden diese waffenrechtlichen Erlaubnisse zu Recht wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit widerrufen, weil er wesentliche Begründungselemente der so genannten Reichsbürgerbewegung vertritt und die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Abrede stellt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im Jahr 2015 beantragte der Kläger einen Staatsangehörigkeitsausweis und gab dabei unter anderem als Wohnsitzstaat „Königreich Bayern“ an. Die Waffenbehörde der Beklagten widerrief die ihm erteilten Waffenbesitzkarten wegen des damit gezeigten „Reichsbürger“-Verhaltens. Hiergegen erhob er Klage, mit der er dem gegen ihn erhobenen Vorwurf, er sei der Szene der „Reichsbürger“ zuzuordnen und daher waffenrechtlich unzuverlässig, entgegentrat. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gab der Klage mit der Begründung statt, es lägen keine hinreichenden Tatsachen für die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Klägers vor. Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung der Beklagten wies das Oberverwaltungsgericht hingegen die Klage ab.