Bleischrot und Totschlagfallen sollen verboten, Schalldämpfer erlaubt werden. Schießnachweis künftig Voraussetzung für Teilnahme an Gesellschaftsjagden
Der Gesetzentwurf für das neue Jagdgesetz wurde am Dienstag (19. März 2019) vom Kabinett beschlossen und dem Thüringer Landtag zugeleitet. „Seit 2015 haben wir in unzähligen Foren, Abstimmungen und öffentlichen Podien die Thematik behandelt. Sorgfältig wurde jeder Änderungsvorschlag aufgenommen, abgewogen und je nach fachlicher Eignung eingearbeitet. Das Ergebnis ist ein zeitgemäßer und moderner Entwurf, der unter breiter Beteiligung erfolgte“, behauptet die Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller (Die Linke).
Das Jagdgesetz war zuletzt 2006 neu gefasst worden. „Ziel der Überarbeitung ist, dass sich die Jagd an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientiert und die neuesten Erkenntnisse der Jagdpraxis, des Tierschutzes und der Lebensmittelhygiene berücksichtigt werden“, so Keller.