Nach der Erschießung eines 77 Jahre alten Stadtjägers durch die Polizei (JAWINA berichtete) hat das Ordnungsamt der Stadt Bochum die Regeln für die Stadtjäger geändert: Künftig müssen sich die Stadtjäger 24 Stunden vor und nach ihren Einsätzen bei der örtlichen Polizeidienststelle an- und abmelden. “Die Regeln für die Stadtjagd werden ohnehin von Zeit zu Zeit angepasst”, betonte ein Pressesprecher der Stadt gegenüber JAWINA. Da man bislang nicht genau wisse, was auf dem Friedhof vorgefallen ist, könne man auch nicht sagen, ob diese Maßnahme geeignet sei, Abhilfe zu schaffen. Wie die WAZ berichtet, sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu dem Vorfall noch nicht abgeschlossen. Dem Zeitungsbericht zufolge hat ein anderer Jäger die Polizei alarmiert, der den später erschossenen Rentner auf dem Friedhof bei der – nach Auffassung des Zeugen unsachgemäßen – Jagdausübung bemerkte. In Bochum üben 26 Personen mit Sondergenehmigungen die Jagd auf den 19 städtischen Friedhöfen aus, die grundsätzlich als befriedete Bezirke gelten.
