Landesjägerschaft wirft Landwirtschaftsminister Meyer Täuschung von Parlament und Öffentlichkeit vor
Die kürzlich an die Unteren Jagdbehörden verschickten Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Intervalljagd nach Paragraph 26 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) stoßen bei der Landesjägerschaft Niedersachen e.V. (LJN) auf Unverständnis und Empörung, so die LJN in einer Presseerklärung. Entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzes und trotz anders lautender Bekenntnisse auch von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer, wird eine freiwillige Umsetzung der Intervalljagd durch die Landkreise nun faktisch aufgehoben – aus „Kann“ ist „Soll“ geworden.