Die beim Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) angesiedelte Oberste Jagdbehörde hat mit ihrem Rundschreiben zum Thema Jagd in der Corona-Krise (JAWINA berichtete) für erhebliche Verunsicherung gesorgt. JAWINA-Leser MS hat bei der OJB angefragt und folgende Antwort erhalten: “[…] es handelt sich nur um eine Empfehlung der obersten Jagdbehörde. Zuständig für Verbote sind Gesundheitsministerium/Gesundheitsämter. Wenn Sie wirklich kontaktlos die Einzeljagd auch nach dem Schuss durchführen können, spricht nichts dagegen, weiterhin jagdlich tätig zu werden.” Aha.
JAWINA-Leser Anko bringt es in einer Mail an die Red. auf den Punkt: “Das Landwirtschaftsministerium ist weder für die Durchsetzung der Corona-Verordnung, noch für die nun erbetene Klarstellung zuständig. Man kann die Empfehlung des unzuständigen Ministeriums genauso getrost ignorieren, wie die nun erfolgte Klarstellung.” red.
Beitragsbild: Amtsschimmel, sich wälzend. Foto: SE
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