Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUKLV) hat den Antrag auf Schonzeitaufhebung für Waschbären abgelehnt, den der 1. Vorsitzende der Jägervereinigung Oberhessen, Helmut Nickel, als betroffener Jagdpächter gestellt hatte (JAWINA berichtete). Nickel hatte in dem Antrag darauf hingewiesen, dass “nach Art. 19 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten die Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach der Aufnahme einer invasiven gebietsfremden Art in eine Unionsliste über wirksame Managementmaßnahmen für diejenigen Arten zu verfügen haben, die in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind.” Der Waschbär sei in der Listung ab dem 3. August 2016 erfasst. Bereits ab Februar 2018 wären daher entsprechende Maßnahmen zur Eindämmung bzw. zur Populationskontrolle vorzusehen gewesen. Stattdessen bleibe es in Hessen unverändert bei der Schonzeitfestlegung durch die im Jahr 2015 verabschiedete Jagdverordnung, stellt Nickel fest.
