Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant eine Verordnung über die Anwendung besonderer jagdlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Der Verordnungsentwurf wurde Ende Dezember an die Mitglieder des Umweltausschusses im NRW-Landtag überwiesen. Zwischenzeitlich liegt der Entwurf auch dem Landesjagdverband NRW als Volltext vor. Nach einem Bericht des Westfalenblatts soll im Fall eines ASP-Ausbruchs die Schwarzwildbejagung erleichtert werden, indem etwa das Verbot von Bleimunition aufgehoben wird. Zudem sollen Schrotschüsse auf Sauen, Abschüsse von führenden Bachen und Saufänge im Seuchenfall gestattet werden. Jagdliche Restriktionen wie das Verbot von Abschüssen im Umkreis von Fütterungen oder Wildbrücken sollen aufgehoben werden.
