Wegen der weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen auf Grundlage der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) des Landes NRW und zur allgemeinen Planungssicherheit sagt der LJV bis auf weiteres seine für die nächste Zeit geplanten Veranstaltungen ab.
Sofern Neuregelungen der CoronaSchutzVO in den nächsten Wochen die Durchführung bestimmter Veranstaltungen wieder zulassen sollten und dies organisatorisch möglich ist, wird der LJV NRW diesbezüglich rechtzeitig mit dem notwendigen Vorlauf informieren.
Für Veranstaltungen nach den nordrhein-westfälischen Sommerferien (Ende: 11.8.2020) behält sich der LJV vor, diese ggf. unter Berücksichtigung von Coronaschutzauflagen durchzuführen. Das heißt, sofern für geplante Veranstaltungen nach den Sommerferien (insbesondere für geplante Fortbildungsveranstaltungen) Anmeldungen erforderlich sind, werden diese gerne entgegengenommen und zunächst in Form einer Warteliste erfasst. Verbindliche Anmeldebestätigungen oder Absageschreiben werden dann rechtzeitig verschickt, wenn klar ist, ob und unter welchen Auflagen die Veranstaltungen durchgeführt werden können. Weiterlesen