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Keine Wehmut im Rückblick auf “Zeiten remmelscher Gängelungspolitik”
Der LJV NRW äußert sich zur Kritik an den Regelungen zum Hundeeinsatz in der novellierten Jagdzeitenverordnung. In einer Stellungnahme des Verbandes heißt es dazu: “Am 30. Juli 2019 trat die zweite Verordnung zur Änderung der Landesjagdzeitenverordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Insbesondere wird dadurch das Verbot der Bewegungsjagd sowie des Hundeeinsatzes bei der Jagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 16. Januar bis 31. Juli aufgehoben. Die Änderung geschah mit Blick auf die nach wie vor hohe Vermehrungsrate und die weiterhin notwendige Bestandsreduktion beim Schwarzwild insbesondere zur Vorbeugung eines ASP-Ausbruchs in NRW mit einem zu erwartenden volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe.”