Der Schweizer Kanton Solothurn überarbeitet sein Jagdgesetz: Das Revierjagdsystem wird beibehalten. Aufhorchen lässt die Neuregelung des Wildschadens : Die Jäger zahlen weniger, dafür erhält der Kanton weitgehende Eingriffsrechte, wenn die Wildschäden aus dem Ruder laufen – ein Gesetz mit Modellcharakter?
Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) hat dem totalrevidierten Jagdgesetz des Kantons Solothurn mit grossem Mehr zugestimmt, heißt es in einer Pressemitteilung des Kantons. Darin heißt es weiter: Das neue Gesetz trägt den veränderten rechtlichen, jagdlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Das bisherige Jagdgesetz ist mittlerweile seit 28 Jahren in Kraft. Das Gesetz wurde über die Jahre zwar vereinzelt angepasst, aufgrund von veränderten rechtlichen, jagdlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen drängte sich ein neues Gesetz jedoch auf. Gleichzeitig müssen die neuen Vorgaben des Bundes in den Bereichen Jagd, Tierschutz und Waffenrecht ins neue kantonale Jagdgesetz übernommen werden. Unbestritten und daher beibehalten werden soll die Revierjagd als Jagdsystem des Kantons Solothurn.