Das Sächsische Kabinett hat heute (16. April 2019) die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) beschlossen. Sie wird Ende Mai in Kraft treten.
„Sachsen war das erste Bundesland, in dem sich Wölfe vor mehr als 20 Jahren angesiedelt haben, nachdem sie mehr als einhundert Jahre ausgerottet waren“, so der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt. „Was aus Sicht des Naturschutzes erfreulich erscheint, führt auf der anderen Seite aber zu Konflikten. So beklagen Schäfer in steigender Zahl teils erhebliche Schäden durch Wolfsrisse in ihren Herden. Die Verordnung ist einer von vielen Schritten, mit denen wir auf die weitere Ausbreitung der Wölfe reagieren und mit denen wir insbesondere Konflikte vermeiden wollen.“
Die heute beschlossene Verordnung ergänzt den bisher bestehenden Wolfsmanagementplan. Sie regelt unter anderem für typische Situationen, wann Wölfe vergrämt bzw. entnommen werden dürfen und schafft so eine höhere Rechtssicherheit für die zuständigen Behörden, die die Entscheidung darüber treffen müssen.