Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU): “Nur ein erster Schritt in die richtige Richtung” – Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD): “Vernünftiger Interessensausgleich zwischen Artenschutz und Weidetierhaltern”
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Wolf (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner folgende Erklärung abgegeben: “Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begrüßt den vorgelegten Entwurf für eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Angesichts der rasch zunehmenden Wolfspopulation und den damit ebenfalls zunehmenden Nutztierrissen hält BMEL eine Änderung des BNatSchG mit dem Ziel einer 1:1-Umsetzung des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe e der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin für erforderlich. Damit würde die Entnahme einer begrenzten und behördlich spezifizierten Anzahl von Wölfen unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 Satz 2 und 3 BNatSchG zugelassen. Nach Abschluss des laufenden Verfahrens zum Vorabentscheidungsersuchen des obersten finnischen Verwaltungsgerichts beim EuGH (Rechtssache C-674/17) ist eine Neubewertung der mit dieser Novellierung des BNatSchG erfolgenden Änderungen vorzunehmen.”