Durcheinander beim Schutz der Alpengämse
Nationale Alleingänge sind im vereinten Europa leider Alltag – das macht nicht erst die Covid-19-Krise deutlich. Auch auf den Umgang mit Wildtieren, die unter besonderem EU-Schutz stehen, trifft das zu. Ein gutes Beispiel dafür ist die Alpengämse. Sie steht unter dem besonderen Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und ist obendrein in der Berner Konvention aufgeführt. „Die Alpen-Anrainerstaaten in der EU sind daher verpflichtet, den Zustand ihrer Gamspopulationen regelmäßig zu erheben und zu bewerten“, betont Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung und ergänzt: „Erst bei einem günstigen Erhaltungszustand der Populationen darf die Gämse gejagt werden.“ Weiterlesen