Vor Weihnachten geht es alle Jahre wieder um Plätzchen und Pakete, Gänse und Geschenke oder Karten für das Weihnachtsoratorium. Da bleibt kaum Zeit im Kopf für anderes – wenn zum Beispiel eine geplante, höchst brisante Gesetzesnovelle zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ohne großes Aufsehen auf den Weg gebracht wird. Zentrale Belange des Naturschutzes sollen im Rahmen dieser Gesetzes-Novellierung bei der Errichtung von Windkraftanlagen außer Acht bleiben, klagt die Deutsche Wildtier Stiftung: “Die Novellierung führt zu einer dramatischen Verschärfung der Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen. Und das ist inakzeptabel”, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.
Die beabsichtigte Neufassung des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes soll eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren festschreiben, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei dem Betrieb von Windrädern entstehen.