+++ Bayern: Wildes Bayern und Tierschutzbund erstatten wegen toter Kälber Strafanzeigen gegen Jagdverantwortliche in der Nationalparkverwaltung +++
Das Bundeskabinett hat gestern (06.06.) den “Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG)” ohne Aussprache beschlossen. Das teilt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite mit. Die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs liegt noch nicht der Öffentlichkeit vor. Bekannt ist die Fassung vom 09.01., in den die Ergebnisse der Verbändebeteiligung eingeflossen sein sollten. Wesentliche Inhalte der Neuregelung sind umfangreiche Vorschriften zur Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlicher Teile derselben, die erheblich ausgeweitet werden sollen. Auch die “Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile” soll sichergestellt werden: “Zu diesem Zweck haben die Mitgliedstaaten Waffenhändler und -hersteller in einem ersten Schritt zu verpflichten, den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzuzeigen, die Bestandteil des Lebensweges einer Schusswaffe und ihrer wesentlichen Teile sind”, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Erwartet wird, dass sich die bürokratischen Anforderungen für Waffenhersteller, Büchsenmacher, Behörden und damit auch Legalwaffenbesitzer erheblich steigern werden.