Die Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstags (DJRT) 2015, der vom 2. bis 5. November in Warnemünde stattfand, sind veröffentlicht worden. Die Juristen fordern den Bundesgesetzgeber auf:
- – Regelungen zur Verwendung bleireduzierter Munition bei der Jagdausübung
- – zum Einsatz von Schalldämpfern
- – über einen Schießübungsnachweis und
- – betreffend der Mindestanforderung der Jägerprüfung einschließlich der Qualifikation zur Fangjagd
zu verabschieden. Die sei erforderlich, “um einer weiteren praxisfremden Zersplitterung des Jagdrechts entgegenzuwirken”, so der DJRT. Damit könne auch ein Streit über die Länderkompetenzen in Fragen des Jagd- und Waffenrechts vermieden werden. Der Jagdrechtstag betonte die Notwendigkeit, Kernbereiche des Jagdrechts so zu regeln, dass sie einheitlich für das gesamte Bundesgebiet gelten, sofern dem keine zwingenden landespezifischen Belange entgegenstehen.