Der tschechische Schweißhundeverband CMKCHB muss die Ende 2015 ausgeschlossenen deutschen Mitglieder (JAWINA berichtete) wieder aufnehmen. Das haben tschechische Gerichte in zweiter Instanz beschlossen. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung nicht möglich. Zwei ehemalige Mitglieder wurden aus formalen Gründen nicht wieder aufgenommen. Der CMKCHB ist zudem dazu verurteilt worden, die Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von ca. 13.000 Euro zu übernehmen. red.
Beitragsbild: Hannoverscher Schweißhund (HS). Foto: SE