Das Brandenburger Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat per E-Mail ein Schreiben (das der Red. vorliegt) an die Unteren Jagdbehörden (UJB) des Landes versandt, in dem erläutert wird, die die Bejagung von Nutria und Bisam ablaufen soll. Mit der Aufnahme von Nutria und Bisam und Jagdrecht durch die umstrittene Durchführungsverordnung (DVO) zum Landesjagdgesetz hat sich das MLUL ein so unnötiges wie vorhersehbares (da andere Bundesländer in der Vergangenheit ähnliche Erfahrungen gemacht haben) Riesenproblem eingehandelt (JAWINA berichtete). Die Schadnager unterliegen jetzt dem Elterntierschutz, und die erfahrenen und bewährten Bisamjäger und Nutriafänger des Landes sind arbeitslos, da sie nun einen Jagdschein und eine Jagderlaubnis des Revierinhabers benötigen, um die Deiche schützen zu dürfen. “Im MLUL geht ÖJV-Nähe vor Fachkompetenz”, ätzt ein Insider, “Das rächt sich jetzt.”
