Der Bundestag hat gestern neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf beschlossen. Das teilt das Bundesumweltministerium (BMU) mit: “Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes werden berechtigte Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhaltung und der Schutz des Wolfs als streng geschützter Tierart in einen angemessenen Ausgleich gebracht”, so das BMU. Die Novelle muss noch den Bundesrat passieren.
Mit den Neuregelungen werden laut BMU “einige drängende Probleme des Umgangs mit den Wölfen” geregelt. “Dazu gehören ein Fütterungsverbot, die Pflicht für die Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden, Regelung der Mitwirkung der Jagdberechtigten und die Herabsetzung der Schadensschwelle, ab der Wölfe entnommen werden dürfen. Zudem ist die Entnahme von Wölfen künftig auch dann möglich, wenn nicht eindeutig klar ist, welcher Wolf des Rudels Weidetiere gerissen hat”, sagt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Celle-Uelzen, und Vorsitzende des Gesprächskreises Jagd, Fischerei und Natur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte.