Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Initiative der Bundesregierung, warnt aber vor überzogenen Maßnahmen vor Ort: Jäger und andere Beteiligte müssen einbezogen werden. Jäger sollten Wildschwein-Kadaver nicht transportieren, sondern Tupfer-Proben nehmen. Elterntierschutz bleibt bestehen trotz beschlossener Schonzeitaufhebung für Wildschweine.
Der Bundesrat hat heute die Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beschlossen. Nach Inkrafttreten haben Veterinärbehörden weitreichende Befugnisse, um Maßnahmen anzuordnen, die eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst verhindern und eine Früherkennung im Ernstfall ermöglichen sollen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, die ASP-Ausbreitung möglichst zu verhindern. Allerdings hat der Dachverband der Jäger bereits im Vorfeld in seiner Stellungnahme auf das Risiko überzogener Maßnahmen hingewiesen. Jagdbehörde, Jäger und weitere Betroffene vor Ort müssen unbedingt in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. Beispielsweise ist eine mögliche Anordnung einer verstärkten Bejagung durch die Veterinärbehörde nicht ohne das Zusammenwirken von Jägern, Land-, Forstwirtschaft und weiteren Akteuren umsetzbar. Dringend erforderlich sind etwa im Sommerhalbjahr Jagdschneisen in Mais-, Raps- und Weizenfeldern, die zusammen ein Viertel Deutschlands bedecken. “Die Maßnahmen vor Ort müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein”, sagte Veterinär und DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe. Eine Gängelung funktioniere nicht, vielmehr müssten praxistaugliche Anreize für Jäger geschaffen werden, um Wildschweinbestände zu reduzieren. Und zwar tierschutzgerecht. Dazu gehört auch, den Absatz von Wildbret zu stärken.
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