Wie der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) mitteilt, können Jägerinnen und Jäger nun auch in RLP einfacher Schalldämpfer für die Jagd erwerben. Nach monatelangen Bemühungen des LJV, habe das rheinland-pfälzische Innenministerium eine pragmatische Genehmigungsregelung auf dem Weg gebracht. Verboten waren Schalldämpfer im Jagdbetrieb zwar nicht, doch bürokratische Hürden machten den Erwerb nahezu unmöglich. Das ändert sich nun, denn das Innenministerium empfiehlt seinen nachgeordneten Waffenbehörden, auf „begründeten Antrag“ hin ein Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz von Schalldämpfern für Langwaffen (mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber) durch Jäger anzuerkennen.
„Wir begrüßen die Entscheidung von Innenminister Roger Lewentz, denn sie ist ein richtiger Schritt hin zu höherem Gesundheitsschutz bei der Jagdausübung“, sagt LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. „Die EU-Arbeitsschutz-Richtlinien fordern eine dem Stand der Technik folgende Lärmreduktion – und zwar direkt an der Lärmquelle.“
