Auf der Verbandsversammlung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände hat Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald heute im Technologiepark Warnemünde mitgeteilt, dass die von Umweltminister Dr. Till Backhaus im Frühjahr angekündigte Biberverordnung nun fertiggestellt ist. Sie soll Maßnahmen gegen den Biber im Einzelfall erleichtern und am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
„Ich freue mich, dass es in so kurzer Zeit gelungen ist, eine Regelung vorzulegen, die für alle betroffenen Landnutzer den Umgang mit dem Biber ein ganzes Stück erleichtern wird“, führte Buchwald aus. Die wesentliche Neuerung durch die Biberverordnung bestehe darin, dass es künftig in erheblichem Umfang möglich sein wird, Maßnahmen gegen den Biber zu ergreifen, ohne dass dafür im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen ist.