Schwarzwild-Sonderbejagung im ASP-Fall: “Grobe, nicht zu tolerierende Verletzung des Tierschutzes”
Die Landesregierung in NRW plant ein Sonderjagdrecht zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei einem entsprechenden Seuchenausbruch. Unter anderem soll die Aufhebung der Schonzeit für Bachen, auch wenn diese, noch kleine gestreifte Frischlinge säugen und der Abschuss mit Schrotmunition erlaubt werden.
Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger e.V. (BDB) sieht in diesen Maßnahmen eine grobe, nicht zu tolerierende Verletzung des Tierschutzes. „Bei einem Seuchenausbruch in Hausschwein-beständen müssen gesetzlich vorgeschrieben, höchste Ansprüche an Personal und Methode zur Keulung der erkrankten Tierbestände angewendet werden. Dies muss doch selbstverständlich auch für die Seuchenbekämpfung bei Wildtieren als Mindeststandard gelten! Der Wald ist kein rechtsfreier Raum und Wildtiere empfinden ebenso Schmerz und Leid wie Haustiere. Natürlich müssen infizierte Tiere sehr schnell und möglichst effizient der Wildbahn entnommen werden, aber professionell und unter strikter Beachtung des Tierschutzes.“ führt Peter Markett, stellvertretender Vorsitzender des BDB aus.