Angesichts der beginnenden Heringssaison häufen sich Anfragen, ob Angeln an den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns weiterhin erlaubt ist.
„Angeln ist eine private Freizeitbeschäftigung im Freien. Entsprechend gelten die Regelungen der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in unserem Land“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus den Standpunkt des Ministeriums als oberste Fischereibehörde. „Bürger ohne Hauptwohnsitz in unserem Land dürfen auch zum Angeln nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Und Angelfreunde aus Mecklenburg-Vorpommern fordere ich dringend auf, das Kontaktverbot auch beim Angeln einzuhalten.“
