Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. begrüßt die vom Landtag beschlossenen Änderungen des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes grundsätzlich. Für die Belange des Wildes bietet das Gesetz Chancen und Risiken zugleich:
Landesweiter Biotopverbund: Hirschkäfer und Hirsch könnten profitieren
Über den nun gesetzlich vorgegebenen Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes auf 15 Prozent der Landesfläche könnten sich Hirschkäfer und Hirsch nur freuen, wenn dafür weitere Vorbedingungen geschaffen werden. Hirschkäfer benötigen alte Eichen und Totholz, deren Vernetzung vielen Gebieten über Waldnaturschutzprogramme parallel noch mehr gefördert werden muss, während Rotwild freie Wanderschaft durch den Biotopverbund braucht. Derzeit ist es so, dass außerhalb von fünf festgelegten „Rotwildgebieten“ nahezu alles Rotwild im Land erlegt werden muss. Damit gibt es nur fünf weit voneinander isolierte Rotwildpopulationen auf nur 4% der Landesfläche. „Dies ist kein angemessener Umgang mit unserem Wappentier“, so der Wildbiologe Klaus Lachenmaier vom Landesjagdverband. „Das Abschussgebot muss weg, wenn der Biotopverbund inklusive dem Generalwildwegeplan für das Rotwild überhaupt Sinn machen soll. Wir informieren in unserer Kampagne Platz Hirsch! über die Bedürfnisse unseres größten heimischen Wildtiers. Das Land sollte den Empfehlungen des Wildtierberichts und dem Geist des Biodiversitätsgesetzes in diesem Punkt folgen und nachbessern.“