Es ist wieder einmal bezeichnend für den schäbigen Umgang mit Deutschlands größter Schalenwildart: Das Kieler Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat in einem Schreiben vom 26.09. an die unteren Jagdbehörden (UJB) der Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde und der Stadt Flensburg die Erlasse zum Vorkommen, zur Begrenzung und zur Freigabe von Rotwild vom 21.04.1980 und 24.11.2005 aufgehoben. Hintergrund sei “die seit etwa der Jahrtausendwende stattfindende Zuwanderung des Rotwildes aus Dänemark in einen für diese Wildart konfliktbehafteten Lebensraum”, heißt es in dem Schreiben. Daher werden die genannten UJB “gebeten, ab sofort allen Jagdbezirken in ihrem Zuständigkeitsbereich, die nördlich des Nord-Ostsee-Kanals und westlich der Bundesautobahn 7 liegen, Rotwild ohne zahlenmäßige Begrenzung und im Rahmen der festgelegten Jagdzeiten freizugeben. Die Freigabe soll entgegen Ziffer 5 Satz 3 der Richtlinie für die Hege und Bejagung des Rotwildes in Schleswig-Holstein vom 30.06.1997 auch für Hirsche der Klassen I und II erteilt werden.”
