Nach dem Nachweis erster Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Tschechien (JAWINA berichtete), hat Österreich eine Schutzzone in der Grenzregion zu Tschechien eingerichtet. Die Region Zlín, in der die tschechischen ASP-Fälle auftraten, ist nur 80 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Aufgrund des aktuellen Falles sei davon auszugehen, dass ASP in der tschechischen Wildschweinpopulation verbreitet ist, heißt es in einer Pressemitteilung des Wiener Gesundheitsministeriums (BMGF). Um die Verbreitung der ASP in Österreich möglichst zu verhindern, hat das BMGF eine Reihe von Sofortmaßnahmen angeordnet: So wurde eine Schutzzone im Nordosten Niederösterreichs (Weinviertel)eingerichtet, in der die Freilandhaltung von Schweinen “nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich” sein soll. Die Ausläufe müssen doppelt eingezäunt sein, nachts ist Aufstallung vorgeschrieben.
Ein Monitoringsystem soll eingeführt werden, um eine frühzeitige Feststellung von ASP-Fällen bei Wildschweinen zu ermöglichen .
Das BMGF weist darauf hin, dass eine Übertragung auf Hausschweinebestände “bestmöglichst” zu unterbinden. Es sei daher besonders wichtig zu verhindern, dass das widerstandsfähige Virus in einen Betrieb eingeschleppt wird. Das bedeute vor allem:
Jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen zu verhindern
Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine
Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen
Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
Mäuse und Ratten sind konsequent zu bekämpfen
Tiertransportfahrzeuge sind nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren
Futtermittel- bzw. Einstreudepots sind vor dem direkten Kontakt mit Wildschweinen zu schützen
Die Einbringung von Grünfutter (Sauengras) in Haltungsanlagen ist zu unterlassen
Der geringste Verdacht auf das Vorliegen der Afrikanischen Schweinepest ist sofort dem zuständigen Amtstierarzt zu melden. Nur so können schnellstmöglich alle Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verbreitung der Seuche verhindern.
Konsequenzen eines Ausbruchs
Kommt es zu einem Auftreten von ASP im Wildtierbestand, so seien umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einzuhalten, warnt das BMGF. Darüber hinaus würden, je nach Vorkommen im Wild- oder Hausschweinebestand, Restriktionszonen eingerichtet. PM/SE
Beitragsbild: BMGF richtet ASP-Schutzzonen ein. Pressemeldung auf der Seite des BMGF (Bildschirmfoto, Ausschnitt).