In rechten Medien kursiert zur Zeit eine verkürzt und damit verfälscht dargestellte Geschichte, die im Internet verbreitet wird und für Aufregung sorgt: Demzufolge wurde ein gewisser Marco M. vom Amtsgericht Brühl und in zweiter Instanz vom Landgericht Köln wegen Beleidigung verurteilt, weil er die Grünen-Politikerin Claudia Roth in einer E-Mail an den früheren Flüchtlingskoordinator der Stadt Brühl als “ekelhaft” bezeichnet habe. Das ist auch soweit zutreffend. Als Claudia Roth von der Beleidigung Kenntnis erhielt, stellte sie Strafantrag.
Was die in reißerisch-empörtem Tonfall verfassten Berichte verschweigen: Es gab einen zweiten Fall, in dem M. nach einem Streit mit einem Nachbarn einen Zeugen als “Scheiß-Ausländer” verunglimpfte sowie “Ich bin ein Nazi” oder “Heil Hitler” rief, wie aus der offiziellen Urteilsbegründung hervorgeht. Dafür wurde er in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 40, in zweiter Instanz zu 60 Tagessätzen à 50 Euro, insgesamt also 3000 Euro, verurteilt. Zur Begründung heißt es: “Bei der Strafzumessung der Tat vom 29.5.2016 hat das Gericht zulasten des Angeklagten berücksichtigt, dass er die von ihm getätigte Äußerung geleugnet hat und sich die in der getätigten Beleidigung zum Ausdruck kommende Fremdenfeindlichkeit als besonders verachtenswertes Motiv darstellt. Die Verhängung einer Einzelstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 EUR ist daher tat- und schuldangemessen. Unter nochmaliger Berücksichtigung und Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte ist daher gem. § 53, 54 StGB die Verhängung einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,00 EUR tat- und schuldangemessen.
Eine Politikerin als “ekelhaft” zu bezeichnen, ist nach Auffassung der Gerichte nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt:
“Die öffentliche Bezeichnung eines Menschen als „ekelhaft“ ist auch nicht unter Berücksichtigung der dem Angeklagten zustehenden Meinungsfreiheit zulässig und damit gem. § 193 StGB gerechtfertigt. Soweit sich der Angeklagte mit seiner E-Mail an den ehemaligen Flüchtlingskoordinator der Stadt Brühl über die Flüchtlingspolitik und die angeblichen durch Flüchtlinge hervorgerufenen Missstände äußern wollte, so ist dies grundsätzlich sein ihm aus Art. 5 Abs.1 GG zustehendes Recht. Nicht von seinem Recht auf Bezeichnung und Aufführung von angeblichen Missständen ist hingegen die persönliche Diffamierung eines Politikers, zumal sie ohne jeden Sachzusammenhang zu der von ihm vorgenommenen Kritik steht. Zur Kundgabe der von ihm vertretenen Auffassung zu der Flüchtlingspolitik bedurfte es nicht der Bezeichnung von Claudia Roth als „ekelhaft“. Dies stellt eine im konkreten Falle unverhältnismäßige Formulierung dar, da sie bereits zur Wahrnehmung des von ihm verfolgten Interesses der Kritik an der Flüchtlingspolitik weder geeignet noch erforderlich war.”
Ab einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen gilt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit grundsätzlich als nicht mehr gegeben, weshalb Jagdschein und WBK des Mannes widerrufen wurden. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde M.s hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. red.
Beitragsbild: Urteil des Amtsgerichts Brühl im Fall M. (Screenshot, Ausschnitt)
Lesenwert:
fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2017/09/claudia-roth-nicht-ekelhaft-iii.html
Frau Roth lässt keine Gelegenheit aus sich wichtig zu
machen,sah bei mir aber keine Möglichkeit,sich gegen
Willkür und Missachtung bestehender Gesetze einzu-
setzen. Als Ausländer hätte ich sicher sofort Unter-
Stützung von ihr bekommen,aber ich bin halt nur ein
Deutscher.
Wie wär’s, wenn Sie in Zukunft beleidigende Äußerungen einfach bleiben ließen?
Aha, da schau her. Nazischlampe bei einer gewählten patriotischen Politikerin, das geht dagegen dann schon. Da sieht doch glatt nach Doppelstandards aus.
Zur Info, das bezieht sich auf:
https://meedia.de/2017/05/17/sie-duerfen-sie-nazi-schlampe-nennen-landgericht-hamburg-weist-afd-antrag-auf-einstweilige-verfuegung-gegen-extra3-zurueck/
da schreibt wieder einer, der äpfel mit birnen vergleicht und satire nicht von schlichter beleidigung unterscheiden kann….
Nun, Bundestagsvizepräsiden die mit Schildern durch die Gegend laufen,Deutschland verrecken,und damit nicht dieses Land meinen ,eher das Deutsche Volk kann man doch wohl kaum mit Achtung begegnen!Vielleicht gibt es ja genug Juristen die ähnlich denken,was beschämend für derartige “deutsche”Staatsbürger ist Es ist das gleiche wenn ein Familienmitglied einen Angehörigen seiner Familie das verrecken sollst Du wünscht!.Deutschlands Geischichte weißt sicher mehr auf als das dritte Reich,das scheinen diese Typen von Richtern zu vergessen zumal es in der jungen BRD noch sehr viele “Nazi-Richter gab die ihr Amt trotz widerlicher Urteile im Hitler Staat verkündet hatten,eine sehr zweifelhafte Rechtsauffassung dieser juristischen Kaste!Derartige Politiker mit derartigen Nationalen Auffassungen sind beschämend für dieses Land!