Der 33 Jahre alte Jungjäger, der im September 2015 in ein Maisfeld geschossen und dabei einen 32-jährigen Mann tödlich getroffen und dessen 23-jährige Begleiterin schwer verletzt hatte (JAWINA berichtete), ist heute vor dem Amstgericht Nauen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das berichtet die Märkische Allgemeine (MAZ). Der Jäger hatte ein Rascheln im Mais gehört und geglaubt, ein Wildschwein ausgemacht zu haben. Der stehend freihändig abgefeuerte Schuss traf jedoch das Liebespaar im Mais. Der Richter warf dem Angeklagten vor, in schwer wiegender Weise Sorgfaltspflichten im Umgang mit der Schusswaffe verletzt zu haben. Der Richter blieb mit der Strafe nur geringfügig unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von dreieinhalb Jahren. Der Verteidiger des Unglücksschützen hatte der MAZ zufolge Freispruch gefordert, da kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten nachweisbar gewesen sei. SE
Beitragsbild: Maisfeld – jede Schussabgabe verbietet sich, wenn das Ziel nicht zweifelsfrei erkannt werden kann. Foto: SE
Zweifelsfrei war es nicht wenn ein Unglück geschieht. Also immer wenn etwas passiert. Und dann hat man den Jäger an den Hammelbeinen. SP einfach macht sich das die Rechtsprechung.
ich finde . :: da hat er aber noch Glück gehabt … obwohl ich diese Form von “GLÜCK” gewiss k e i n e m wünsche, wenn ihr versteht, was ich meine… !!!?!