Begründung: Wolf “stark gefährdete Tierart” mit “ungünstig – schlechtem Erhaltungszustand”
Die Bundesregierung lehnt eine “beschränkte Abschussfreigabe” von Wölfen ab. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Birgit Menz und der Fraktion DIE LINKE vom 28. Februar 2017 hervor. In den 27 Fragen der Kleinen Anfrage geht es um “bundeseinheitlichen Herdenschutz” und die Probleme, die die Rückkehr des Wolfs und seine starke Zunahme für die Weidetierhaltung bedeuten. Frage 22 lautet:
Welche Kriterien sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet für Entscheidungen, die Zahl der Wölfe in der Bundesrepublik Deutschland durch eine „beschränkte Abschussfreigabe“ zu begrenzen, und welche rechtliche Grund-lage gibt es für solche Überlegungen aus den Reihen der Bundesregierung angesichts der aktuellen Gesetzeslage, bzw. was müsste sich dafür ändern?
Die Antwort der Bundesregierung:
Der Wolf ist eine stark gefährdete Tierart. Im letzten nationalen FFH-Bericht aus dem Jahr 2013 wurde der Erhaltungszustand der deutschen Wolfsbestände sowohl in der kontinentalen als auch atlantischen biogeographischen Region als „ungünstig – schlecht“ bewertet. Eine pauschale Begrenzung der Zahl der Wölfe ist in dieser Situation nicht angezeigt und daher auch nicht die Entwicklung von entsprechenden Kriterien.
Wichtig ist weiterhin die Konfliktminimierung, zu der die Umsetzung der Managementpläne der Länder einschließlich der Förderung von Präventionsmaßnahmen und Schadensersatz erheblich beiträgt.
Ausnahmen vom strengen Schutz der Wölfe sind – durch eine Einzelfallentscheidung auf Ebene der Länder – auch ohne Rechtsänderung jederzeit möglich, u. a. wenn Wölfe verhaltensauffällig werden und dadurch z. B. für Menschen zur Gefahr werden.
In der Antwort auf Frage 25 der Kleinen Anfrage:
Hält die Bundesregierung die Überprüfung internationaler und EU-Rechtsvorschriften zum Schutz des Wolfes für nötig und sinnvoll? Wenn ja, warum, und mit welchem Ziel? Wenn nein, warum nicht?
wird lediglich auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. SE
Beitragsbild: Titel der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Antwort der Linken-Fraktion zum “bundeseinheitlichen Herdenschutz”. (Bildschirmfoto, Ausschnitt)
Offensichtlich ist die Bundesregierung nicht in der Lage Probleme zu lösen.
Andersrum, die wollen das nicht.
Die Wolfsliebhaber aus den Zentren des schlechten Naturgewissens sollen es ihnen zur Wahl danken.
Betroffene, einschließlich Jäger, spielen bei den ideologisch geprägten machtpolitischen Ränkespielen keine Rolle. Kein Wunder, wenn das Verständnis für diese Politiker und für die immer unverschämter auftretenden Rattenfänger (Spendeneintreiber) sogenannter Naturschutzverbände bei der Landbevölkerung weiter sinkt.
Wow, mit welchen aktuellen Zahlen da gearbeitet wird. Vor vier Jahren mag das ja noch zugetroffen haben, doch die dynamische Populationsentwicklung jat mittlerweile für andere Verhältnisse gesorgt.