Am 27. Februar 2017 trat die Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber) in Kraft. Die Richtlinie hat das Ziel, mögliche Schäden durch Wolf und Biber zu vermeiden. Deshalb können Schutzmaßnahmen wie wolfssichere Zäune, die Anschaffung von Herdenschutzhunden oder auch Biberschutzmaßnahmen an Teichwirtschaften gefördert werden. Bis zum 28. April gingen 19 Anträge ein, sechs davon sind bisher bearbeitet und allesamt positiv beschieden worden. Die Fördersumme für die sechs genehmigten Anträge beträgt 54.893,62 Euro. Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Dieter Dombrowski. Sollten für die noch ausstehenden Anträge ähnlich hohe Fördersummen bewilligt werden, wären die Mittel für die Prävention von Wolfsangriffen in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr bereits erschöpft. Für die Prävention von Biberschäden stehen 150.000 Euro zur Verfügung, bisher sind jedoch keine Anträge von Teichwirten eingegangen.
Gegenüber der Lausitzer Rundschau (LR) kritisierte Dombrowski die langen Bearbeitungsfristen für die Anträge. Bei einem derart hochsensiblen Thema sollten diese innerhalb von drei Wochen bearbeitet sein, findet der Abgeordnete.
Der LR zufolge hat der Brandenburger Umweltminister Jörg Vogelsänger bereits im März beklagt, dass die Kosten für Prävention und Entschädigung von Tierschäden aus dem Ruder liefen. SE
Beitragsbild: Antwort der Brandenburger Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Dieter Dombrowski. (Bildschirmfoto, Ausschnitt).