Ein Antrag der Brandenburger CDU-Fraktion, der Schutzjagden auf Wölfe und die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht forderte, ist im Potsdamer Landtag gescheitert. CDU und AfD stimmten für, SPD, Linke und Grüne gegen den Antrag. In der Begründung des Antrags wies die CDU-Fraktion darauf hin, dass “Brandenburg im Vergleich zu anderen Bundesländern mittlerweile das Land mit dem höchsten Wolfsbestand” sei. Der Wolfsmanagementplan 2018 aber enthalte “bislang nur bekannte Informationen zur Schadensprävention, zum Schadensausgleich und zur Brandenburgischen Wolfsverordnung”. Neben reinen Informationen müsse ein praxistauglicher und für die nächsten Jahre wirkungsvoller Wolfsmanagementplan auch Hilfe und Unterstützung für Weidetierhalter und weitere Betroffene geben sowie insbesondere Ziele und Maßnahmen für ein mittelfristig zu erarbeitendes Bestands- und Konfliktmanagement beinhalten, um potenzielle Gefahren für Menschen durch Wölfe zu reduzieren, die Weidetierhaltung auch in Zukunft zu sichern und die Akzeptanz für den Artenschutz und damit den Wolf in der Kulturlandschaft zu erhalten.”
Die CDU-Landtagsfraktion forderte daher, auf der Basis eines seriösen Populationsmodells “die Zahl von Individuen zu bestimmen, die im Zuge von Schutzjagden aus der Population entnommen werden” dürften, “ohne die positive Bestandsentwicklung hin zu einem günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu gefährden.”
In der Wolfsverordnung seien “die konkreten Tatbestände zu definieren, welche die Genehmigung einer Schutzjagd durch die Unteren Naturschutz- und Jagdbehörden im begründeten Einzelfall durch die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten rechtfertigen.”
Der Wolf solle ins Landesjagdrecht aufgenommen werden, “indem er in der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg als Wildart mit ganzjähriger Schonzeit aufgeführt wird, solange der brandenburgische Beitrag zum Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes ungeklärt und ein Zielbestand noch nicht definiert ist.”
“In diesem Zusammenhang,” heißt es in dem Antrag weiter, “schließt die Landesregierung eine Wildschadensersatzpflicht aus, indem sie von § 29 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes keinen Gebrauch macht.” SE
Beitragsbild: Antrag der Brandenburger CDU-Landtagsfraktion auf Schutzjagden für Wölfe und Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. (Screenshot)
Mich würde die Begründung von SPD, Linken und Grünen interessieren. Einfach nur, weil es von der CDU kommt?
Nicht wegen der CDU, weil die AfD dabei war.
Alle Politiker sollten mal googeln: “Steuert der Mensch auf einen Konflikt mit Wölfen zu?” ( Aus Jagd und Wildforschung Bd. 41 von 2016 ) Dann wären sie alle einer Meinung.