Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) hat in Folge der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts den Waffenhändlern und Jagdausstattern der Stadt verboten, Halbautomaten mit Wechselmagazinen an Jäger abzugeben. Bisher sei in der Verwaltungspraxis angenommen worden, “dass Jäger derartige Waffen legal erwerben, besitzen und zur Ausübung der Jagd lediglich mit einem Magazin, das nur zwei Patronen aufnehmen kann, verwenden dürfen”, heißt es in dem Schreiben, das der Red. vorliegt. Die Entscheidung des BVerwG mache jedoch eine Überprüfung dieser Praxis und des Fortbestands der erteilten Erlaubnisse erforderlich.
Im folgenden geben wir das Schreiben im Wortlaut wieder:
Sehr geehrte Waffenhändler,
das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit zwei Urteilen vom 7. März 2016 (Az.: 6 C 59.14 und 6 C 60/14) entschieden, dass § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c Bundesjagdgesetz für Jäger ein generelles Erwerbs- und Besitzverbot im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Waffengesetz für halbautomatische Waffen enthalte, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen, weil diese für die Jagd verboten seien.
In der Verwaltungspraxis wurde bisher angenommen, dass Jäger derartige Waffen legal erwerben, besitzen und zur Ausübung der Jagd lediglich mit einem Magazin, das nur zwei Patronen aufnehmen kann, verwenden dürfen. Die Entscheidung des BVerwG macht eine Überprüfung dieser Praxis und des Fortbestands der erteilten Erlaubnisse erforderlich.
Das Bundesministerium des Innern und die Innenverwaltungen der Bundesländer prüfen die rechtliche Bewertung der aufgeworfenen waffenrechtlichen Fragen in enger Abstimmung. Aufgrund der jagdrechtlichen Bezüge erfolgt auch eine Abstimmung mit dem insoweit zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Ich weise daher darauf hin, dass Waffen der betroffenen Bauart nicht an Jäger überlassen werden dürfen und bitte um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Passend zum Thema eine interessante Anfrage der Fraktion mit noch interessanteren Antworten der Landesregierung Brandenburg zum Thema Waffenrecht:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3800/3898.pdf