Ein Jäger, der Anfang Januar zwei Jagdhunde eines Reviernachbarn erschossen hatte, ist vom Amtsgericht Passau wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro (2700 Euro) verurteilt worden, wie die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Jagdhunde, ein Kurzhaar-Mischling und ein Jagdterrier, hatten bei einer Drückjagd im Landkreis Passau die Reviergrenze überschritten. Der Reviernachbar war über die Drückjagd nicht informiert worden. Der 59 Jahre alte Mann gab an, die Hunde hätten in seinem Revier ein Reh gewildert, er sei daher im Rahmen des Jagdschutzes berechtigt und verpflichtet gewesen, die Hunde zu töten.
Nach Auswertung der von den Ortungshalsbändern der Hunde gespeicherten Tracks kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass die Hunde vermutlich nicht gewildert hätten. Bei einer Verurteilung zu mehr als 60 Tagessätzen gehen die Behörden in der Regel davon aus, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so dürfte der Verurteilte Jagdschein und WBK auf längere Zeit los sein. SE
Beitragsbild: Jagdterrier und DK (Archivbild, Copyright: SE)
Unfassbar solche Zeitgenossen. Nach Details suchend fand ich den Bericht hier: http://www.jaegervereinigung-friedberg.de/Aktuelles-News;focus=CMTOI_de_dtag_hosting_hpcreator_widget_Download_14211091&path=download.action&frame=CMTOI_de_dtag_hosting_hpcreator_widget_Download_14211091&view=raw?id=162351
Gute Ergänzung, danke für den Hinweis! SE