Das Ministerium für Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) Schleswig-Holstein hat die Unteren Jagdbehörden des Bundeslandes sowie den Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV SH) und die Landesforsten mit einem Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Schonzeit für Schwarzwild in Schleswig-Holstein mit der Änderung der Jagdzeiten-Verordnung des Bundes aufgehoben wurde.
In dem Schreiben heißt es:
[…] das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 07.03.2018 mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung zur Änderung der Schweinepest- Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten erlassen. Die Verordnung ist am 13.03.2018 im BGBL. I auf Seite 226 ff veröffentlicht worden. Sietritt am 14.03.2018 in Kraft.
Gemäß Artikel 2 (Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten) wird damit § 1 der Verordnung über die Jagdzeiten vom 2. April 1977 (BGBL. I S. 531), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. April 2002 (BGBL. I S. 1487) geändert worden ist, wie folgt geändert:
1. Absatz 1 Nummer 6 wird aufgehoben.
2. Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Die Wörter „Beim Schwarzwild auf Frischlinge und Überläufer, auf“ werden durch die Wörter „auf Schwarzwild,“ ersetzt.
Damit darf die Jagd auf Schwarzwild vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes ganzjährig ausgeübt werden. Die Änderung gilt in Schleswig- Holstein unmittelbar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 22 Abs. 4 BJG (Elterntierschutz) von der Änderung der Jagdzeiten-Verordnung unberührt bleibt.
Beitragsbild: Schreiben des MELUND zur Schonzeitaufhebung (Screenshot, Kontaktdaten geschwärzt).
Die Red. dankt JAWINA-Leser JK für den Hinweis!